Fitpass Update: COVID-Zertifikat

Am 08.09.2021 hat der Bundesrat entschieden, ab Montag, 13.09.2021, die Zertifikatspflicht auch für Sport- und Freizeitbetriebe wie Fitnesscenter, Hallenbäder, Wellnessanlagen oder Kletterhallen einzuführen. Unternehmen, welche die Zertifikatspflicht nicht umsetzen, werden gebüsst und können geschlossen werden.

Ab heute gelten folgende Regeln für alle Sportlerinnen und Sportler:

  • Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren.
  • Nachfrage und Überprüfung des Alters der Besucherin oder des Besuchers mit Identitätsnachweis.
  • Überprüfen von Zertifikaten (mit QR-Code) beim Eintritt mit Nachweis der Identität (Ausweis)
  • Aufhebung der Maskenpflicht für sämtliche öffentliche Bereiche (ausser ganzer Eingangsbereich) nach positiver Überprüfung des Zertifikats
  • mehr Infos

Weiterhin ohne Zertifikatspflicht ist es möglich, folgende Sportaktivitäten mit dem Fitpass zu nutzen:

  • Trainings und Kurse in fixen Gruppen bis zu max. 30 Personen
  • Sämtliche Outdoortrainings
  • Garten- und Strandbäder
  • Tennisanlagen draussen
  • Gondel- und Sesselbahnen
  • Sämtliche Onlineangebote der Sportpartner

Bitte informiert euch aber unbedingt vor dem Besuch des Sportcenters, wie die Auflagen sind. Es gibt auch Sportpartner, die die Zertifikatspflicht freiwillig in ihr Schutzkonzept aufgenommen haben.

Besitzer eines Fitpass Jahres Abo können ab dem 1. Oktober gegen eine Gebühr von CHF 50.- einen Time-Stop beantragen. Dieser gilt bis zur Aufhebung der Zertifikatspflicht, spätestens jedoch bis zum 24. Januar 2022. Sollte die Zertifikatspflicht früher aufgehoben werden, wird der Time-Stop automatisch beendet.

Bei Fragen sind wir gerne für euch da:

info@fitpass.ch

Euer Fitpass Team